Wirtschaftskammer warnt vor irreführenden Eintragungsofferten für die „Wirtschaft-Kartei für Österreich“



Wirtschaftskammerorganisation steht in keinerlei Verbindung mit den gegenständlichen Zusendungen

 

Zahlreiche Unternehmen dürften in den letzten Tagen Zusendungen per Fax für eine Eintragung in eine „Wirtschaft-Kartei für Österreich“ erhalten haben. Neben dem hervorgehobenen Hinweis „GRATIS“ wird bei den Zusendungen auch das Logo „WKO“ missbräuchlich verwendet. Die Wirtschaftskammer Österreich macht darauf aufmerksam, dass die Wirtschaftskammerorganisation in keinerlei Verbindung mit den gegenständlichen Zusendungen steht. Nach den ihr vorliegenden Zusendungen ist  nicht erkennbar, von wem die Aussendungen eigentlich stammen. Auch wird  nur aus den kleingedruckten Auftragsbedingungen deutlich, dass der Vertrag eine Laufzeit von 3 Jahren hat und ab dem 4. Monat die online Eintragungsgebühr monatlich 300 Euro (!) beträgt, wobei weiters der Vertrag spanischem Recht unterliegen soll.

Generell mahnt die WKÖ zur Vorsicht im Hinblick auf eine in jüngster Zeit ganz massiv zunehmende Zahl von irreführenden Zusendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse, die erst  bei genauer Betrachtung die Kostenpflicht der Eintragungsofferte erkennen lassen. So werden derzeit z.B. auch Faxzusendungen verschickt, die sich mit  „Gratis – Eintrag in die Gelben Seiten“ betiteln und das Logo der Telekom Austria aufweisen. Weiters gibt es Zusendungen unter dem Titel „Datenmeldungen an www.google.at“ mit dem Hinweis „Ohne zusätzliche Kosten für registrierte Unternehmen“. Auch für eine Eintragung in eine „Zentrale Firmendatenbank für die Republik Österreich“ gab es in letzter Zeit Zusendungen.

Zusendungen genau prüfen!

Die Wirtschaftkammer Österreich ruft daher auf, jegliche Zusendungen betreffend die Eintragung in diverse Register und Verzeichnisse genau zu prüfen bzw einlangende Formulare jedenfalls nicht ungeprüft auszufüllen und zu retournieren und rät folgendes:
 

  • Nicht ohne vorhergehende Abklärung zahlen! 
  • Nichts unterschreiben oder zur Einzahlung bringen, was nicht eindeutig zugeordnet werden kann!
  • Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen, auch wenn mit karitativen oder im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen geworben oder eine Verbindung zu diesen hergestellt wird!
  • Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen - sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch (früher: Handelsregister) betreffen, - gibt es nur (mehr) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung! Diese schreibt die Gebühr selbst vor. 
  • Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im Allgemeinen keine entgeltlichen Pflichteintragungen in Zeitungen und dergleichen – sieht man von Verwaltungsgebühren etwa für die Eintragung im Gewerberegister ab! 
  •  Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können!
  • In Zweifelsfällen bei der Wirtschaftskammer anfragen!


 

20.01.2010

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