Diese Begriffe werden oft verwechselt - es gibt aber wesentliche Unterschiede
- Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Ein Gewährleistungsfall liegt nur dann vor, wenn der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, selbst wenn er sich erst später zeigt.
- Ein Garantieanspruch besteht nur dann, wenn eine freiwillige Grantie-Erklärung abgegeben wurde. Er gilt für Mängel, die innerhalb der Garantiefrist anfallen.
Es ist somit irrelevant, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war oder erst später aufgetreten ist. Ist der Mangel offensichtlich dem Kunden zuzurechnen (Fehlgebrauch, Beschädigung durch den Kunden etc.) besteht kein Garantieanspruch.
In wie weit sich Gewährleistung und Garantie inhaltlich unterscheiden, hängt maßgeblich vom Inhalt der Garantieerklärung ab.
Hier noch einmal die Unterschiede im Überblick:
| Gewährleistung | Garantie |
| gesetzlich vorgeschrieben | freiwillig |
| Der Mangel muss schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sein. | Der Mangel muss innerhalb der Garantiefrist auftreten. |
Vertiefende Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern der Wirtschaftskammer:
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