Infos zu Gewerbeordnung, Befähigungsnachweis und Gewerbeberechtigung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen bzw. übernehmen, stellen sich zahlreiche gewerberechtliche Fragen:
- In welches Gewerbe fällt die geplante Tätigkeit?
- Brauche ich einen Befähigungsnachweis?
- Wie komme ich zur Gewerbe-Berechtigung?
- Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
All diese Fragen werden hier beantwortet.
Die Gewerbeordnung
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbe-Berechtigung, die von der Gewerbe-Behörde ausgestellt wird.
Um ein Gewerbe handelt es sich, wenn Sie eine Tätigkeit
- selbstständig,
- regelmäßig und
- in Ertragsabsicht
durchführen.
Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind u.a.
-
selbstständige Berufe, die durch andere Gesetze geregelt sind, z.B.
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Ärzte
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Apotheker
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Notare
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die „Neuen Selbstständigen“, z. B.
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Psychotherapeuten
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Physiotherapeuten
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Vortragende
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Details dazu finden Sie auf der Infoseite „Neuer Selbstständiger“.
Es gibt auch Tätigkeiten bzw. Berufe, die nicht in der Gewerberordnung geregelt sind. Diese Berufsgruppen sind teilweise auch Mitglied der Wirtschaftskammer (zB Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner, etc.).
Welche Gewerbe-Arten gibt es?
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freie Gewerbe
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reglementierte Gewerbe
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Teilgewerbe
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Rechtskraft-Gewerbe
Wann darf man tätig werden?
Bei
-
freien Gewerben
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Teilgewerben und
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reglementierten Gewerben
erfolgt der Ausübungsbeginn mit der Gewerbeanmeldung.
Beim Rechtskraftgewerbe erfolgt der Ausübungsbeginn mit Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde.
Eine Liste der gewerblichen Tätigkeiten finden Sie hier.
Voraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR/EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel
- Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr)
- Keine Ausschließungsgründe
- Finanzstrafdelikte
- gerichtliche Verurteilungen
- Abweisung eines Konkurses mangels Masse
- Geeigneter Standort
- Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis
Befähigungsnachweis
Je nach Art des Gewerbes müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen auch besondere Voraussetzungen erfüllen, z.B.:
-
Fachschulzeugnis
-
Meister- bzw. Befähigungszeugnis
-
oder andere in der jeweiligen Befähigungsnachweis-Verordnung genannte Nachweise wie Verwendungszeiten.
Bei fehlendem Befähigungsnachweis haben Sie zwei Möglichkeiten, doch noch tätig zu werden:
- Unter bestimmten Voraussetzungen: Feststellung der individuellen Befähigung oder
- Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers (siehe Merkblatt)
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