Eine öffentlich zugängliche Datenbank der Firmenbuch-Gerichte

   

Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.

Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:

  • Offene Gesellschaften (OG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Jahresumsatzes von EUR 700.000,-- eintragungspflichtig, können sich jedoch bei Unterschreiten freiwillig eintragen lassen.

Details finden Sie in unserem Merkblatt Firmenbuch.

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