Eine öffentlich zugängliche Datenbank der Firmenbuch-Gerichte
Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:
- Offene Gesellschaften (OG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Jahresumsatzes von EUR 700.000,-- eintragungspflichtig, können sich jedoch bei Unterschreiten freiwillig eintragen lassen.
Details finden Sie in unserem Merkblatt Firmenbuch.
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