Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft
Während der ersten vier Wochen nach Gründung ist eine Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Die Adressen der Sozialversicherungsanstalten finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Sozialversicherung finden Sie im Punkt "Rechtliche Voraussetzungen" - Sozialversicherung.
Seit kurzer Zeit bietet die SVA einen Online-Ratgeber zum Thema "Sozialversicherung für Selbständige" an.
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