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Gründerservice

Teamberatung zur Betriebsübergabe

Kostenlose, maßgeschneiderte Nachfolgelösungen durch ein WKNÖ-Expertenteam

Sie wollen Ihren Betrieb übergeben, verkaufen oder verpachten?

Die Probleme, die dabei auf Sie zukommen, gehen oft über das Fachgebiet nur eines Spezialisten weit hinaus. Umfassende Lösungen benötigen umfassendes Wissen. Das Beratungsangebot der Wirtschaftskammer Niederösterreich vereint alle Experten, die Sie brauchen, an einem Tisch:

 

Anstelle widersprüchlicher Teillösungen wird eine maßgeschneiderte Gesamtlösung entwickelt.

 

  • Statt mehrerer Spezialistenkontakte finden Sie eine kompetente Anlaufstelle.
  • Eine Sachverhaltsdarstellung ersetzt viele zeitraubende Schilderungen.
     
  • Fazit: Sparen Sie also mit einer (Team)Beratung der Wirtschaftskammer Niederösterreich Zeit, Geld und Nerven.
     
    Behandelt werden insbesondere Probleme im Steuerrecht, in Haftungsfragen, bei der Wahl der optimalen Rechtsform, in gewerberechtlichen, arbeits-, pensions-, und sozialversicherungsrechtlichen Belangen.
     

So kann Ihnen das Beratungsteam der Wirtschaftskammer Niederösterreich helfen:

 

Bezirksstelle der Wirtschaftskammer NÖ:  

Erstanlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe oder Betriebsschließung ist Ihre Bezirksstelle. Unsere Mitarbeiter kennen die Besonderheiten Ihres Bezirkes, können Sie informieren und Ihnen unbürokratisch und schnell Tipps geben. Unsere Mitarbeiter sind darauf geschult, mögliche Problemfelder gezielt zu erkennen. Dabei können sich auch komplexe Fragestellungen ergeben.

 

Expertenteam der Wirtschaftskammer NÖ,

3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz1:  

Bei umfangreichen Fragen vermittelt Ihnen Ihre Bezirksstelle, maßgeschneidert auf Ihren Bedarf, ein Teamgespräch mit Experten in der Zentrale der WKNÖ. Je nach Fragestellung steht Ihnen ein Beratungsteam mit Vertretern aus den Gebieten  

  • Steuerrecht
  • Arbeits- und Pensionsrecht
  • Gesellschafts-, Miet- und Vertragsrecht
  • Betriebsanlagenrecht  

zur Verfügung.

Beratungsdauer: ca. 1 Stunde

 

Durch eine Beratung Ihrer Wirtschaftskammer werden die erforderlichen Umsetzungsschritte deutlich einfacher und klarer und können darüber hinaus auch gezielter und damit kostengünstiger verwirklicht werden. Die Beratung gestaltet sich umso effizienter, je genauer die Unterlagen sind.

 

TERMINVEREINBARUNG: 02742 851-17401

 

Folgendes sollten Sie daher zur Beratung mitbringen: 

1. möglichst aktuelle Bilanzen

2. eventuell Einheitswertbescheid(e)

3. Mitarbeiterliste (Alter, Betriebszugehörigkeit, Betriebsvereinbarungen etc.)

4. bestehende Gesellschaftsverträge

5. bestehende Miet- und Pachtverträge

6. eventuell aktuellen Grundbuchauszug

7. eventuell vorhandene sonstige wichtige Verträge (Bezugsverträge, Lieferverträge etc.)

8. eventuell Betriebsanlagengenehmigungsbescheid(e) und Flächenwidmungsplan

 

Folgende Zahlen sollten Sie dem Beratungsteam zumindest der Größenordnung nach angeben können: 

• tatsächlicher Wert des Betriebsgebäudes

• Eigentumsverhältnisse am Betriebsgebäude

• Alter des Betriebsgebäudes

• Umsätze und Umsatzentwicklung der letzten Jahre

• Gewinnsituation der letzten Jahre

 

Die Beratung erfolgt selbstverständlich streng vertraulich.

 

Folgende Punkte sollten möglichst bereits VOR dem Beratungsgespräch geklärt sein: 

  • Wirtschaftlichkeit: Ist überhaupt klar, ob eine Unternehmensfortführung wirtschaftlich sinnvoll ist? Unser Förderservice – Förderung und Beratung bietet Ihnen individuell für Ihr Unternehmen eine kostengünstige Betriebsberatung. Tel: 02742 851-18018
  • Flächenwidmung: Wie ist der Betriebsstandort gewidmet (Flächenwidmungsplan)? Sind die geplanten Änderungen bei dieser Widmung möglich? Auskünfte darüber erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
  • Betriebsanlage: Entspricht die Betriebsanlagengenehmigung dem Ist-Zustand der Anlage ODER wurden an der Anlage Änderungen vorgenommen? Sind Änderungen/Erweiterungen an der Anlage geplant? Erstauskünfte erhalten Sie in unserem Betriebsanlagenservice Abteilung, Tel: 02742 851-16903
  • Gewerbeberechtigung: Verfügt der Übernehmer über die erforderlichen Gewerbeberechtigungen bzw. die allenfalls erforderlichen Befähigungsnachweise?

Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Fachgruppe sowie in Ihrer Bezirksstelle.

  • Kompetenzen: Möchte der Übergeber noch Einfluss auf das Unternehmen ausüben oder weiter mitarbeiten?
  • Gesellschaftsgründung: Beabsichtigt der Übernehmer von sich aus eine Gesellschaft zu gründen ODER soll das Unternehmen eher als Einzelunternehmen / Ein-Mann-Gesellschaft weitergeführt werden?
  • (Un-)Entgeltliche Übertragung: Möchte der Übergeber eine Gegenleistung ODER soll das Unternehmen unentgeltlich übertragen werden ODER steht eine möglichst steuerschonende Übergabevariante im Vordergrund?
  • Erben: Welche erbrechtlichen Überlegungen / Ziele gibt es?