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Gründerservice

Besonderheiten bei Förderungen für Franchise-Nehmer

Überblick und Voraussetzungen

Neugründer kommen in den Genuss der Jungunternehmer-Förderungsaktion des Austria Wirtschaftsservice, wenn sie die allgemeinen Richtlinien (Neugründer-Eigenschaft) und bestimmte Sonder-Regelungen einhalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Franchise-Nehmer wirtschaftlich selbstständig bleiben muss.

Voraussetzungen

  • Es darf kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Vertrag vereinbart sein.
  • Der Mietvertrag für eine Immobilie muss mit dem Franchise-Nehmer vereinbart sein.
  • Leistungen des Franchise-Gebers werden nicht gefördert, z.B.
    • Geschäftseinrichtung
    • Einstiegsgebühren
    • Ablösen
    • Warenlieferungen
    • Ausnahme: Die Geschäftseinrichtung wird direkt vom Produzenten oder zum Selbstkostenpreis vom Franchise-Geber bezogen.
  • Bürgschaften sind für Einstiegsgebühren, Investitionen und Betriebsmittel (z.B. Waren, laufender Aufwand) im Ausmaß bis zu 80 % möglich.