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Gründerservice

Mediation

Bei der Übergabe eines Unternehmens spielen auch persönliche Befindlichkeiten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Mediation ist dabei eine Hilfestellung eines neutralen Dritten, mit dessen Hilfe der eventuelle Streit freiwillig und außergerichtlich beigelegt wird.

Nicht nur die Suche nach einem akzeptablen Kaufpreis kann sich im Zuge einer Nachfolge schwierig gestalten, auch Erbstreitigkeiten in der Familie oder unterschiedliche Auffassungen bei einer gemeinsamen Unternehmensfortführung durch die Kinder, Auseinandersetzungen aufgrund unzureichender Kompetenz-Abgrenzungen zwischen Übergeber und Übernehmer sowie leistungshemmende Ängste der Belegschaft nach der Unternehmensübergabe stellen oft ein Problem dar.

Bei der Lösung solcher Konflikte kann Mediation hilfreich sein. Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streit-Beilegung. Mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten (des Mediators) erarbeiten alle Parteien eine eigenverantwortliche Problemlösung.

Die Vorteile eines Mediationsverfahrens – gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen oder dem Weiterschwelen von Konflikten – liegen auf der Hand: Es wird nach wirtschaftlichen Lösungen gesucht, bei denen beide Seiten gewinnen (Win-win-Situation). Gesichtsverluste werden vermieden. Und Ihre Zusammenarbeit mit den Unternehmenspartnern, Übergebern, Nachfolgern und Ihren Mitarbeitern kann weniger belastet fortgesetzt werden.

Bei der Mediation stehen nicht die Vergangenheitsbewältigung, sondern zukunftsgerichtete Lösungen im Vordergrund. Der Mediator hat nicht die Funktion eines (Schieds-)Richters. Er soll ausschließlich helfen, Konflikte zu Ihrem beidseitigen Vorteil zu lösen.