Firmenbuch
Die zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank der Firmenbuch-Gerichte
Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:
- Offene Gesellschaften (OG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
Einzelunternehmen können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Nettoumsatz von jeweils über 700.000,- Euro oder aber in einem Jahr einen Nettoumsatz von über 1.000.000,- Euro aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.