Gewerbeanmeldung
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Gewerbeberechtigung und persönliche Voraussetzungen
Welche Gewerbeberechtigung Sie benötigen, hängt von der geplanten bzw. ausgeübten Tätigkeit ab. Da die richtige Zuordnung nicht immer eindeutig ist, empfiehlt sich eine abklärende Beratung in der Wirtschaftskammer.
Befähigungsnachweis
Für reglementierte Gewerbe müssen Sie einen Befähigungsnachweis erbringen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Befähigungsnachweis. Wenn Sie den formell geforderten Befähigungsnachweis nicht erbringen können, suchen Sie um Feststellung der individuellen Befähigung an. Es ist auch möglich, eine mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betraute Person zu bestellen, wenn diese über die geforderte Befähigung verfügt.
Betriebsanlagen-Genehmigung
In manchen Fällen werden Sie neben der entsprechenden Gewerbeberechtigung noch eine Betriebsanlagen-Genehmigung benötigen.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist – je nach Standort des Betriebes – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorzunehmen. Das ist die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das magistratische Bezirksamt. Die Adresse Ihrer Gewerbebehörde finden Sie auf der Wegweiser-Seite des Bundesministeriums.
Sie können eine Gewerbeanmeldung im Wege des Gründerservice oder Ihrer Regional- bzw. Bezirksstelle der Wirtschaftskammer erledigen. Für eine elektronische Gewerbeanmeldung kontaktieren Sie bitte das Gründerservice Ihrer Wirtschaftskammer.
Über das Unternehmensserviceportal (USP) gibt es die Möglichkeit, alle Schritte Ihrer Unternehmensgründung für Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbHs an einer Stelle online durchführen. Einzelunternehmen können über das USP zum Beispiel Neugründungsförderung (NeuFöG), Gewerbeanmeldung, Finanz- und Sozialversicherungsmeldung vornehmen. Einpersonen-GmbHs können zusätzlich den Prozess der Firmenbuch-Eintragung digital erledigen.
Mit dem GewerbeInformationSystem Austria (GISA) haben Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden oder zurückzulegen, Standortverlegungen vorzunehmen, weitere Betriebsstätten anzumelden oder zurückzulegen und gewerberechtliche Geschäftsführer zu bestellen.
Wenn Sie bei der Anmeldung alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sofort zu arbeiten beginnen. Bei einigen speziellen Gewerben darf mit der Gewerbeausübung erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Erteilungsbescheid vorliegt.
- persönliche Angaben
- Name
- Geburtsdaten
- Wohnort
- Staatsangehörigkeit
- genaue Bezeichnung des Gewerbes
- Angabe des Standortes
Folgende Unterlagen sind der Gewerbeanmeldung anzuschließen:
Beim Einzelunternehmen
- Reisepass (falls nötig Aufenthaltstitel)
- Unterlagen über akademische Grade
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbe-Ausschlussgründen
- Befähigungsnachweis
Bei Gesellschaften
- Firmenbuchauszug – nicht älter als sechs Monate
- Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaften
- Erklärung für Gewerbeanmelder:innen im Fall der Bestellung einer Person, die mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betraut wird
Wird eine mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betraute Person bestellt
- Reisepass (falls nötig Aufenthaltstitel)
- Bestätigung der Österreichischen Gesundheitskasse bei Anstellung der Person als gewerberechtliche Geschäftsführung
- Befähigungsnachweis(e)
- Erklärung der mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betrauten Person
über ihre Tätigkeit im Unternehmen