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Gründerservice

Meldung bei der Sozialversicherung

Zum Beginn der Pflichtversicherung bei der SVS

Die Pflichtversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die Gewerbeberechtigung erlangt wird – bzw. dadurch, dass die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer beginnt. Die Gewerbebehörde übermittelt die Gewerbeanmeldung der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) automatisch. Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben innerhalb von vier Wochen ab Wirkungsdatum des Gewerbes. Falls Sie das Begrüßungsschreiben nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an die SVS.

Allgemeine Informationen zur Sozialversicherung finden Sie auf unserer Seite zur Sozialversicherung.


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