Selbstständige Personenbetreuer – Gewerbe anmelden
Merkblätter, Formulare, Online-Ratgeber und hilfreiche Links
Die Legalisierung der selbstständigen Betreuung in Form einer Gewerbeanmeldung ist einfacher als gedacht.
Ihr erster Weg führt Sie ins Gründerservice der zuständigen Wirtschaftskammer. Im Gründerservice erhalten sie eine umfassende Beratung zur Gewerbeanmeldung zum selbstständigen Personenbetreuer.
» Ihre Ansprechpartner im jeweiligen Bundesland
Publikationen und Merkblätter
Umfassende Informationen finden Sie im Leitfaden Personenbetreuer.
Infoblatt "Personenbetreuung"
Zusammenfassung der wichtigsten Schritte zum selbstständigen Personenbetreuer finden Sie im Infoblatt.
Merkblatt für Angehörige im Falle der Beendigung des Betreuungsverhältnisses
sowie die dazu gehörigen Musterbriefe an Gewerbebehörde, Sozialversicherung und Wirtschaftskammern:
- Merkblatt für Angehörige
- Musterbrief Gewerbebehörde
- Musterbrief Sozialversicherung
- Musterbrief Wirtschaftskammer
Veranstaltungen
» Zur Übersicht unserer Veranstaltungen
Formulare
- Musterverträge und Beilagen
Muster eines Betreuungsvertrages, Vermittlungsvertrages und eines Organisationsvertrages samt Beilagen - Meldezettel für Wohnsitz in Österreich
Melden Sie beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat Ihren Wohnsitz in Österreich an. - Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger
Spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach Ihrer Niederlassung in Österreich müssen Sie sich bei der Bezirksverwaltungs-Behörde anmelden. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. - Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses für die 24-Stunden-Betreuung
Für die zu betreuende Person besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
Online-Ratgeber für Personenbetreuer
Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung hat einen mehrsprachigen Online Ratgeber entwickelt, der Ihnen einige Ihrer Fragen individuell beantwortet sowie Formulare und Kontaktadressen anbietet.
Nützliche Links
- Infos zu Pflege und Betreuung des Sozialministeriums
- Infos zur 24-Stunden-Betreuung vom Sozialministeriumservice
- Infos zur Hausbetreuung auf Help.gv.at
- Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz vom Bundesministerium für Finanzen