Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung
Allgemeine Infos im Überblick
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Ein Gewährleistungsfall liegt nur dann vor, wenn der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, selbst wenn er sich erst später zeigt.
Ein Garantieanspruch besteht nur dann, wenn eine freiwillige Garantie-Erklärung abgegeben wurde. Er gilt für Mängel, die innerhalb der Garantiefrist anfallen. Es ist somit irrelevant, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war oder erst später aufgetreten ist. Ist der Mangel offensichtlich dem Kunden zuzurechnen (Fehlgebrauch, Beschädigung durch den Kunden etc.), besteht kein Garantieanspruch.
Inwieweit sich Gewährleistung und Garantie inhaltlich unterscheiden, hängt maßgeblich vom Inhalt der Garantie-Erklärung ab.