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Gründerservice

C

Finanzierungs A-Z für Gründer 

Cap
Zinsdeckel, Zinsobergrenze
Cashflow
Der Cashflow gibt den Betriebsgewinn des Unternehmens an, der diesem zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht. Durch die in der Literatur sehr unterschiedlichen Berechnungsweisen sollte eine Herleitung dieser Größe stets mit angegeben werden. Üblicherweise: Cashflow = Jahresüberschuss zzgl. neu gebildete Rücklagen zzgl. Abschreibungen zzgl. Pauschalwertberichtigung.
Chief Financial Officer
Finanzvorstand eines Unternehmens
Chart
Graphische Darstellung des Kursverlaufs einer Aktie oder eines Aktienindizes.
Clearing
Verrechnung gegenseitiger Forderungen bzw. Verbindlichkeiten im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Co-Venturing
Einbindung weiterer Investoren, zur Risikoverringerung eines Investments. Als Faustregel gilt, dass Venture-Capital-Gesellschaften nur maximal 10 % eines Fonds in ein Investment einbringen.
Coaching
Professionelle Hilfe vor, während und nach der Unternehmensgründung, insbesondere in den Bereichen Management, Finanzierung, Recht und Marketing. Wird auch vom Gründerservice angeboten.
Corporate Governance
Im VC-Bereich bezeichnet man mit Corporate Governance Leitungs- und Aufsichtsstrukturen in der Zielgesellschaft. Hierzu gehören deshalb z.B. ein gebildeter Beirat (advisory board), der Aufsichtsrat (supervisory board) ein Gesellschafterausschuss (shareholder committee); aber auch mit dem VC-Geber vereinbarte zustimmungspflichtige Geschäfte (consent requirements) werden unter dem Begriff CG zusammengefasst.
Coupon
Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapiers, der zum Bezug der fälligen Erträgnisse oder der Ausübung sonstiger Rechte (Bezugsrechte) berechtigt.