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Finanzierungs A-Z für Gründer

Lesedauer: 5 Minuten

16.05.2023
Garantiegeschäft
Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (nach Bankwesengesetz).
Geldmarkt
Im Gegensatz zum Kapitalmarkt werden am Geldmarkt kurzfristige Kredite (mit einer Laufzeit von unter einem Jahr) gehandelt. Marktteilnehmer sind die Banken.
Genussscheine
Gewinnbeteiligungspapiere, die keine Mitgliedschaftsrechte (z.B. Stimmrecht), sondern nur Vermögensrechte (z.B. Anteil am Reingewinn oder Liquidationserlös) verbriefen.
Geordnete finanzielle/wirtschaftliche Verhältnisse
Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbstständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dies ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.
Gesamtbelastung eines Kredites
Ist die Gesamtheit aller über die Kreditlaufzeit geleisteten Tilgungs- und Zinszahlungen; bei Verbraucherkrediten müssen die Banken für jeden von ihnen angebotenen Kredit den Effektivzinssatz und die Gesamtkreditbelastung bekannt geben.
Gesamtkapital
= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
Geschäftsplan
Das ist die schriftliche Darstellung eines zu gründenden Unternehmens, seiner Ideen und Ziele und wie sie in die Tat umgesetzt werden sollen. Der Geschäftsplan (auch "Businessplan") soll es Außenstehenden erleichtern, die geplanten Aktivitäten, die Marktbedeutung und die Erfolgsaussichten eines neuen Unternehmens zu beurteilen und seine Durchsetzungsfähigkeit zu erkennen. Der Geschäftsplan ist eine unabdingbare Unterlage für das Aufbringen von Kapital für das künftige Unternehmen.
Geschlossene Fonds
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit legen z.B. VC-Gesellschaften Fonds auf. Hierbei werden Kapitalgeber akquiriert, die bei einem geschlossenen Fonds in einer vorgegebenen Laufzeit das gesamte Fondsvolumen zeichnen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung/GmbH
Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Stammkapital in Gesellschaftsanteile mit Stammeinlagen zerlegt ist. Die Gesellschaft als juristische Person kann unter ihrer Firma auftreten, Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden. Der Gesellschafter haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Organe einer GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Firma der GmbH muss etwas mit dem Geschäftsgegenstand zu tun haben oder den Namen eines Gesellschafters beinhalten. In jedem Fall muss die Rechtsform der GmbH deutlich erkennbar sein. 
Gesellschaftsformen
Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Unternehmenszweckes. Unterschieden wird zwischen Einzel-, Personen- und Kapitalgesellschaften.
Gewährleistungsbürgschaft
Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers, z.B. eines Handwerkers, für die Mängel aus einer erstellten Leistung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist fünf Prozent der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.
Gewinn
Überschuss der Erlöse über die Aufwendungen.
Gewinntreuhänder
Im Rahmen der Vereinbarung über ein Gewinndarlehen oder eine Gewinnbeteiligung ermittelt der Gewinntreuhänder (üblicherweise ein Wirtschafttreuhänder/Steuerberater) den zur Verteilung bzw. Ausschüttung an den Kapitalgeber vorgesehenen Gewinnanteil. Der Gewinntreuhänder wird vom Unternehmer und vom Kapitalgeber einvernehmlich festgelegt.
Gewinn- und Verlustrechnung/GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt zusammen mit der Bilanz und dem Bilanzanhang den Jahresabschluss eines Unternehmens dar. Für einen festen Zeitraum – meistens das Kalenderjahr – werden Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Aus der Differenz ergibt sich nach gesetzlich vorgegebenen Verfahren (Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren) der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Unternehmens.
Gewinnrücklage
Rücklagen, die nach Steuerabzug aus dem Ergebnis eines Geschäftsjahres gebildet werden.
Gewinnschuldverschreibung
Festverzinsliches Wertpapier, das neben der festen Verzinsung ein Anrecht auf einen variablen Anteil am Reingewinn der Gesellschaft gewährt.
Gewinnthesaurierung
Einbehaltung eines Teiles des in einer Geschäftsperiode erzielten Gewinnes zur Eigenfinanzierung.
Gewinnwertpapier
Innovatives Finanzierungsinstrument, das das Going public auch für KMU ermöglicht. Mit diesem von der Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. entwickelten Instrument wurde der Kapitalmarkt erstmals für kleine und mittlere Unternehmen geöffnet. Die Gewinnwertpapiere notieren an der Wiener Börse im Dritten Markt. Steuerlich gelten diese Wertpapiere als Fremdkapital; ihre Gewinnausschüttungen sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Gezeichnetes Kapital/Nominalkapital
Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital stellt die Haftbasis der Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern haftet. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei einer Betrachtung in Abzug gebracht werden. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital.
GmbH & Co. KG
Bei beiden Unternehmensformen handelt es sich um Spezialformen der KG, bei der eine juristische Person (AG/GmbH) die Funktion des Vollhafters übernimmt. Durch dieses Konstrukt ist die Haftung aller natürlichen Personen auf deren Einlage beschränkt. Durch steuerliche Veränderungen in den letzten 15 Jahren haben diese Mischformen an Bedeutung verloren.
Going public
Einführung eines Unternehmens an der Börse durch öffentlichen Verkauf von Unternehmensanteilen. Der Ausdruck kommt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch etwa "an die Öffentlichkeit gehen". Eine erstmalige Aktienemission wird auch IPO (Initial Public Offering) genannt.
Greenshoe
Beim Börsengang behalten die Gesellschafter eine bestimmte Reserve an Aktien, um eine Überhitzung der Nachfrage zu vermeiden. Diese Reserve wird dann bei zu hoher Überzeichnung zusätzlich ausgegeben. Dadurch soll verhindert werden, dass die Aktienpreise am Tag des Börsengangs aufgrund der großen Nachfrage in astronomische Höhen schnellen, kurz danach aber einen ebenso rasanten Einbruch erleben.
Growth-Stage-Finanzierung
Kapital für den Ausbau von Kapazitäten und zur Wachstumsfinanzierung.
Grundbuch
Jedermann zugängliches, bei den Bezirksgerichten eingerichtetes Verzeichnis, in dem strukturiert alle rechtlichen Informationen über eine Liegenschaft erfasst sind. Es besteht aus dem A-Blatt/Gutsbestandsblatt (um welche Liegenschaft handelt es sich?), dem B-Blatt/ Eigentumsblatt (wem gehört die Liegenschaft?) und dem C-Blatt/Lastenblatt (welche Belastungen – z.B. Hypotheken – sind mit der Liegenschaft verbunden?). Kostenpflichtige Grundbuchsabfragen übers Internet sind jederzeit möglich. Informationen dazu finden Sie auf der HELP.gv.at.
Grundkapital
Aktien – oder Nennkapital einer Aktiengesellschaft, das der Summe der Nennwerte der auszugebenden Aktien (Stammaktien und Vorzugsaktien) entspricht.
Grundschuld
Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. Die Eintragung erfolgt in dem dazugehörigen Grundbuch, welches beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Die Eintragung genießt öffentlichen Glauben. Sie stellt im Gegensatz zur Hypothek einen alleinigen dinglichen Anspruch dar, der von dem jeweiligen Kreditverhältnis losgelöst zu betrachten ist (Abstraktheit). Sie kann für sämtliche Finanzierungsformen als Kreditsicherheit herangezogen werden und stellt bei keinen oder verhältnismäßigen Vorlasten eine werthaltige Banksicherheit dar.
Gründungskosten
Aufwand beim Start ins Unternehmertum durch Beschaffung der erforderlichen Dokumente, wie z.B. Gewerbeschein, behördliche Genehmigungen, Verträge, Eintragung ins Firmenbuch, Mitgliedsgebühren für Kammern und Berufsverbände, Fortbildung, Beratung, Erlegung von Kautionen, Abgaben und Steuern (siehe auch NeuFöG).