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Gründerservice

Gründungskosten

Übersicht nach Unternehmensform

Die Gründungskosten sind davon abhängig, ob ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft gegründet wird.

  • Bei einer Gesellschaft wird in der Regel ein Gesellschaftsvertrag durch eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat erstellt. Die Gesellschaft ist zudem ins Firmenbuch einzutragen. Daher fallen Kosten für die Rechtsberatung und die Eintragung ins Firmenbuch an.
  • Bei einem Einzelunternehmen fallen nur dann Gebühren an, wenn dieses ins Firmenbuch eingetragen wird.

Für Neugründungen oder Übernahmen entfallen gemäß Neugründungsförderungsgesetz die Gebühren für die Eintragung ins Firmenbuch. Dafür ist eine Beratungsbestätigung der Wirtschaftskammer (Gründerservice, Bezirksstelle oder Fachgruppe) erforderlich (Erklärung der Neugründung/Betriebsübertragung – NeuFöG-Formular). Details dazu finden Sie auf unserer Seite Gebührenbefreiung (NeuFöG).

Einzelunternehmen

 1. Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z. B. Buchhalter-, Bilanzbuchhaltergewerbe

 2. Firmenbucheintragung (in der Regel bei Neugründungen nicht erforderlich)

Die Eintragung ist ab einem Jahresnettoumsatz über € 700.000 verpflichtend, unter € 700.000 ist die Eintragung freiwillig möglich.

ca. € 90,-

Personengesellschaften (OG, KG)

 1. Vertragserrichtung Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei

Der OG/KG Gesellschaftsvertrag ist nicht an eine bestimmte Form bzw. Vorschriften gebunden.

Die Kosten sind daher je nach Vertragserrichtung (mit/ohne Rechtsbeistand) und Vertragsumfang unterschiedlich hoch.

ca. € 1.000,-

2. Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z. B. Buchhalter:innen-, Bilanzbuchhalter:innengewerbe

3. Firmenbucheintragung

Firmenbuch-Eintrag OG/KG ca. € 260,-

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 1. Vertragserrichtung

Abhängig vom Umfang der Gesellschaft und des Vertrages

Ein-Personen-GmbH – Errichtungserklärung mit den gesetzlichen Mindestanforderungenca. € 100,- bis 150,-
Ein-Personen-GmbH mit den gesetzlichen Mindestanforderungen und einigen zusätzlichen Regelungen durch Notariat – je nach Umfangca. € 500,- bis 1.000,-
GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschafter:innen
mind. € 2.000,-

2. Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z. B. Buchhalter:innen-, Bilanzbuchhalter:innengewerbe

3. Firmenbucheintragung

Firmenbucheintragung einer GmbH ca. € 400,-

GmbH & Co KG

Da die Gründung von zwei Gesellschaften (GmbH und KG) erforderlich ist, ergeben sich entsprechend höhere Kosten.

Feststellung der individuellen Befähigung 

Fehlt die für die Gewerbeausübung formal erforderliche Befähigung (z. B. Meisterprüfung), so kann bei der Gewerbebehörde um Feststellung der individuellen Befähigung angesucht werden. Voraussetzung: Die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen müssen durch die beigebrachten Beweismittel (z. B. Arbeitszeugnisse, Ausbildungen) nachgewiesen werden.

Das Ansuchen um Feststellung der individuellen Befähigung bei der Gewerbebehörde ist kostenlos.