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N-O

Finanzierungs A-Z für Gründer 

Lesedauer: 2 Minuten

16.11.2023
Nachrangigkeit
Nachrangiges Kapital (z.B. Mezzaninkapital) wird im Insolvenzfall in der Rangfolge nach anderen Gläubigern (z.B. Banken, Lieferanten) bedient.
Namensaktie
Aktie, die im Aktienregister der Gesellschaft auf den Namen einer natürlichen oder juristischen Person eingetragen ist.
Nebenkosten eines Kredits
Zusätzlich zum Nominalzinssatz muss der Kreditnehmer mit Kosten wie einer regelmäßigen Bearbeitungs- bzw. Kontoabschlussgebühr, Bereitstellungsprovision, 0,8 Prozent Kreditgebühr, eventuell mit Überziehungsprovisionen, Zuschlägen aufgrund von Wechselkursänderungen bei Fremdwährungskrediten, Bewertungsspesen für dingliche Sicherheiten und Barauslagen rechnen. Ausgenommen die Kreditgebühr sind alle anderen Nebenkosten mit der Bank verhandelbar.
Negativmerkmale
Bei in der Vergangenheit bereits vorgekommenen Rücklastschriften, Rückschecks mangels Deckung sowie Wechselprotesten spricht man im Bereich der Kontoführung von Negativmerkmalen. Ebenso werden über die Schufa Negativmerkmale über Kunden an die angeschlossenen Kreditinstitute übermittelt. Neben Standardmitteilungen über neu aufgenommene Kredite und Kontoeröffnungen werden u.a. auch Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Konkurse gemeldet.
Nennkapital
Anderer Begriff für Grund- oder Stammkapital
Nennwert/Nominale
In der Wertpapierurkunde angegeben. Stellt bei festverzinslichen Wertpapieren die Forderungssumme und bei Aktien den Anteil am nominellen Grundkapital der Gesellschaft dar.
Neue Selbstständige
Selbstständige (Werkvertragsnehmer), die – weil sie ihren Beruf nicht nach der Gewerbeordnung oder anderen bundes- oder landesgesetzlichen Spezialgesetzen ausüben, welche eine gewerbliche Pflichtversicherung begründen – keinen automatischen Versicherungsschutz genießen.
NeuFöG
Abkürzung von "Neugründungsförderungsgesetz"; durch dieses genießen angehende Unternehmen den besonderen Vorteil von Kostenermäßigungen oder gar Null-Belastungen in der heißen Startphase. Siehe auch: Gebührenbefreiung
No-Tech
Standardprodukte, die keinen technologischen Entwicklungsaufwand beinhalten bzw. zum heutigen mechanischen Standard gehören; siehe auch: Hightech und Lowtech
Nominale
Anderer Begriff für Nennwert
Nominalzinssatz
Der in Prozent pro Jahr (= p.a.) ausgedrückte Zinssatz ohne Berücksichtigung von Kapitalisierung und Nebenkosten. Im Gegensatz dazu: Effektivzinssatz
Nonvaluers
Bezeichnung für wertlose oder wertlos erscheinende Effekten.
Null-Wachstum
Andere Bezeichnung für Stagnation
Obligation
Festverzinsliches Wertpapier, siehe: Anleihe
Offene Beteiligung
Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.
Offene Erwerbsgesellschaft/OEG
Nach der Haftung unterscheidet man zwischen der Offenen Erwerbsgesellschaft und der Kommanditerwerbsgesellschaft: 
  • Offene Erwerbsgesellschaft (OEG), bei der die Gesellschafter unbeschränkt (also mit dem gesamten Betriebs- und Privatvermögen) haften, solidarisch (d.h. nicht anteilsmäßig, sondern jeder für das Ganze) und direkt (d.h. der Gläubiger kann sich sofort an einen Gesellschafter wenden, ohne vorher die Gesellschaft klagen zu müssen)
  • Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG), bei der im Gegensatz zur OEG zwei Arten von Gesellschaftern zu unterscheiden sind, die Komplementäre (haften wie die Gesellschafter der OEG) und die Kommanditisten (haften nur mit einer bestimmten Haftsumme, die im Firmenbuch eingetragen ist).
Offene Handelsgesellschaft/OHG
Charakteristisch für die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist die unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter (mindestens zwei erforderlich). Eine Haftungsbeschränkung in der Außenwirkung ist nicht möglich.
Organgesellschaft
Juristisch selbstständige, aber finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch von einem anderen Unternehmen beherrschte Gesellschaft.