Büro mit Schreibtischen und drei Personen, die in Bewegungsunschärfe durchschreiten
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Verein

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

26.03.2024

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er besitzt selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Überall dort, wo viele Menschen sich zur Verwirklichung eines ideelen Zwecks für längere Zeit zusammenfinden, ist diese Rechtsform für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen.

Ein Verein kann u.a.

  • wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des ideellen Vereinszweckes dienen
  • Rechte erwerben und sich verpflichten
  • Eigentum erwerben
  • Verträge abschließen
  • Dienstleistungen in Auftrag geben
  • als Arbeitgeber auftreten
  • in Konkurs gehen

Darüber hinaus ist ein Verein im Regelfall steuerpflichtig, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden und haftet unter bestimmten Umständen auch mit seinem Vereinsvermögen.

Wie andere juristische Personen benötigt auch ein Verein für gewerbliche Tätigkeiten eine Gewerbeberechtigung. Gehen Tätigkeiten von Vereinsmitgliedern über klassische Vereinstätigkeiten hinaus, entsteht Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Mitunter ist es schwierig in diesem Bereich eine klare Abgrenzung zu ziehen.

Bevor Sie sich zu einer Vereinsgründung entschließen, sollten Sie genau prüfen, ob ein zulässiger ideeller Vereinszweck vorliegt und ob der Verein wirklich für Ihr angestrebtes Ziel die geeignetste Rechtsform ist.