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Gründerservice

Eingetragenes Einzelunternehmen

Die Schritte zur Gründung Ihres eingetragenen Einzelunternehmens

 

1. Standortabklärungen

2. Firmenname mit Firmenbuch abklären

3. Erklärung der Neugründung bzw. Betriebsübertragung

4. Firmenbucheintragung

5. Gewerbeanmeldung

6. Sozialversicherung der Selbständigen

7. Finanzamt

8. Gemeinde/Stadt

9. Wirtschaftskammer

10. Österr. Gebietskrankenkasse


1. Standortabklärungen

Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Handel, Handwerke, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine Flächenwidmung und Baubewilligung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Gemeinde bzw. Stadt.

Außerdem ist in vielen Fällen für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Nur wenn von einer Betriebsanlage keine Gefahren oder Belästigungen für deren Betreiber, den Kunden oder Nachbarn und deren Eigentum ausgehen können (z.B. bei reinem Bürobetrieb), ist die Betriebsanlage nicht genehmigungspflichtig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bezirkshauptmannschaft Ihres Betriebsstandortes:

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05574/4951-52218,
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05572/308-53217,
Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch 
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05522/3591-54220,
Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05552/6136-51213,
Mail: bhbludenz@vorarlberg.at

Merkblatt Betriebsanlagengenehmigung

Broschüre Betriebsanlagengenehmigung


2. Firmenname mit Firmenbuch abklären

Vor der Antragstellung an das Firmenbuch und der Beglaubigung der Unterschrift bitte unbedingt mit dem Firmenbuch direkt abklären, ob der beabsichtigte Firmenname aus Sicht des Firmenbuches möglich ist! Bei einem "eingetragenen Einzelunternehmen" muss der Zusatz e.U. dem Firmennamen beigefügt werden (zum Beispiel: Blumenhaus e.U.). Die Abklärung kann per Mail direkt beim Firmenbuch erfolgen und muss Folgendes beinhalten:
  • Firmenwortlaut
  • Unternehmensgegenstand
  • Sitz des Unternehmens

Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg
Landesgericht Feldkirch
Schillerstraße 1
6800 Feldkirch
Telefon: 0576014-343 DW 053
Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at 


3. Erklärung der Neugründung bzw. Betriebsübertragung (NeuFö–Formular)

Neugründungen und Betriebsübernahmen sind von bestimmten Gebühren und Abgaben befreit (z.B. Firmenbucheintragungsgebühren, bestimmte Lohnnebenkosten, Grunderwerbssteuer). Das Formular wird beim Gründerservice der Wirtschaftskammer ausgestellt. Voraussetzung für die Gebührenbefreiung: Der Gewerbeanmelder darf in den letzten 5 Jahren nicht in vergleichbarer Tätigkeit (also im selben Gewerbe) selbstständig gewesen sein. Für die Ausstellung der Förderungsbestätigung ist kein Termin erforderlich! Sie benötigen einen Reisepass für die Ausstellung des NeuFö.

Ansprechpartner Wirtschaftskammer Vorarlberg:
Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: 05522 305 1144; Mail: gruenderservice@wkv.at
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:30 Uhr


4. Firmenbucheintragung

Wenn der Firmenname abgeklärt ist, kann der Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch gestellt werden. Der Firmenbuchantrag muss Folgendes beinhalten:

Sowohl der Antrag auf Eintragung wie auch die Musterzeichnung müssen vor der Einreichung beim Firmenbuch beglaubigt unterfertigt werden.

Beglaubigung der Unterschrift ist möglich:

  • Bei allen Bezirksgerichten in Vorarlberg
  • Notar (österreichischer oder deutscher Notar)
  • Landesgericht Vaduz

 Sie erhalten dann einen "Firmenbuchauszug" mit der Firmenbuch-Nummer.

Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg
Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch
Telefon: 0576014-343 DW 053
Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at 


5. Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos – es fallen keine Anmeldegebühren bei der BH an.

Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft des Firmenstandortes, bei der Wirtschaftskammer in Feldkirch oder online.

Kontakt Wirtschaftskammer Feldkirch (kein Termin erforderlich):

Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: 05522 305 1144; Mail: gruenderservice@wkv.at

Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:30 Uhr

Kontakte bei den Bezirkshauptmannschaften
Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung:

BH Bregenz, Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz, Telefon: 05574 49 51-0,
Christian Hinteregger: christian.hinteregger@vorarlberg.at
Ernestine Eder: ernestine.eder@vorarlberg.at

BH Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Martin Fetz, Telefon: 05572 308-0, martin.fetz@vorarlberg.at

BH Feldkirch, Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Martina Bickel, Telefon: 05522 35 91-0, bhfeldkirch@vorarlberg.at

BH Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Joachim Valasek, Telefon 05552 61 36-0, joachim.valasek@vorarlberg.at

Onlineanmeldung

Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung


6. Sozialversicherung der Selbständigen

Als Einzelunternehmer sind Sie bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die SVS wird automatisch von der Gewerbebehörde verständigt.

Sozialversicherung der Selbständigen
Schloßgraben 14
6800 Feldkirch
Tel: 050808-2029


7. Finanzamt

Innerhalb eines Monats ab der Gewerbeanmeldung ist beim zuständigen Finanzamt mittels des Formulars Verf 24 die Betriebseröffnung anzuzeigen.

Bezirk Bregenz
Finanzamt Bregenz
Brielgasse 19
6900 Bregenz
Tel 050 233 233 
Bezirke Dornbirn, Feldkirch, Bludenz
Finanzamt Feldkirch
Reichsstraße 154
6800 Feldkirch
Tel. 050 233 233

8. Gemeinde/Stadt

Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, müssen Sie das der Gemeinde bzw. Stadt mitteilen (Kommunalsteuer). Es ist möglich, dass Ihre Gemeinde/Stadt aufgrund Ihrer Selbstständigkeit Gebühren für Abfall und Wasser oder eine Tourismusabgabe einhebt. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt, ob zusätzliche Abgaben anfallen.


9. Mitglied der Wirtschaftskammer

Sie sind ab der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied Ihrer Fachgruppe/Innung/Gremium der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Ihre Fachvertretung kümmert sich um die Branchenbelange und ist somit auch Ihre Interessenvertretung. Auch die Serviceabteilungen der Wirtschaftskammer (Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft, Förderservice etc.) stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Grundumlage (der jährliche Beitrag) variiert je nach Branche.

Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
Tel: 05522 305-0
www.wkv.at


10. Österr. Gebietskrankenkasse (ÖGK)

Sie müssen Mitarbeiter vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals GKK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über www.elda.at oder direkt bei einer Servicestelle der ÖGK. 


Achtung:

Im Zuge Ihrer Gründung erhalten Sie oft Aussendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse wie z.B. Branchenbücher. Diese Angebote sind häufig irreführend und nicht als solche zu erkennen. Oft wird der Eindruck vermittelt, dass es sich um eine Eintragungsgebühr in ein öffentliches Register handelt oder ähnliches. In dem Glauben, dass dies Vorschrift sei wird leider oft tatsächlich gezahlt. Viele dieser Anbieter haben ihren Sitz im Ausland. Erfahrungsgemäß sind die Chancen, einen einmal bezahlten Betrag zurück zu erhalten, sehr gering.

Darum:

  • Nicht sofort zahlen, wenn etwas unklar oder auffällig ist.
  • Prüfen Sie bei jeder Zusendung, ob es sich um eine Pflichtveröffentlichung oder um ein bloßes Angebot handelt (das Kleingedruckte lesen).
  • Bei Unklarheit wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wirtschaftsrecht, Tel. 05522-305-1122.