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Gründerservice

GmbH Gründung

Die Schritte der GmbH Gründung

1. Standortabklärungen

2. Firmenname mit Firmenbuch abklären

3. Erklärung der Neugründung bzw. Betriebsübertragung

4. Gesellschaftsvertrag

5. Gesellschafterbeschluss

6. Bankbestätigung

7. Firmenbucheintragung

8. Gewerbeanmeldung

9. Sozialversicherung der Selbständigen

10. Finanzamt

11. Gemeinde/Stadt

12. Wirtschaftskammer

13. Österr. Gebietskrankenkasse (ÖGK)


1. Standortabklärungen

Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Handel, Handwerke, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine Flächenwidmung und Baubewilligung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Gemeinde bzw. Stadt.

Außerdem ist in vielen Fällen für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Nur wenn von einer Betriebsanlage keine Gefahren oder Belästigungen für deren Betreiber, den Kunden oder Nachbarn und deren Eigentum ausgehen können (z.B. bei reinem Bürobetrieb), ist die Betriebsanlage nicht genehmigungspflichtig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bezirkshauptmannschaft Ihres Betriebsstandortes:

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05574/4951-52218,
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05572/308-53217,
Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch 
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05522/3591-54220,
Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05552/6136-51213,
Mail: bhbludenz@vorarlberg.at

Broschüre Betriebsanlagengenehmigung

Merkblatt Betriebsanlagengenehmigung


2. Firmenname mit Firmenbuch abklären

Vor der Antragstellung an das Firmenbuch und der Beglaubigung der Unterschriften bitte unbedingt mit dem Firmenbuch direkt abklären, ob der beabsichtigte Firmenname aus Sicht des Firmenbuches möglich ist! Bei einer GmbH muss die Firma noch den Zusatz "GmbH" enthalten. (zum Beispiel: Blumenhaus GmbH) Die Abklärung kann per Mail direkt beim Firmenbuch erfolgen und muss Folgendes beinhalten:

  • Firmenwortlaut
  • Unternehmensgegenstand
  • Sitz des Unternehmens
  • Gesellschafter
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (wenn vorhanden)

Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg:
Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch, Telefon: 0576014-343 DW 053, Fax: 0576014-343-297, Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at


3. Erklärung der Neugründung bzw. Betriebsübertragung (NeuFö Formular)

Neugründungen und Betriebsübernahmen sind von gewissen Gebühren und Abgaben befreit (z.B. Firmenbucheintragungsgebühren, bestimmte Lohnnebenkosten, Grunderwerbssteuer). Das Formular wird beim Gründerservice der Wirtschaftskammer ausgestellt. Bitte um vorherige telefonische Abklärung, ob das Neufö bei Ihrer GmbH-Gründung genehmigt wird.

Für die Ausstellung der Förderungsbestätigung ist kein Termin erforderlich! Für die Ausstellung des NeuFö benötigen Sie einen Reisepass.

Ansprechpartner Wirtschaftskammer Vorarlberg:
Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon 05522 305 1144, gruenderservice@wkv.at

Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:30 Uhr


4. Gesellschaftsvertrag

Die Gründer – es kann auch ein Gründer sein – errichten einen Gesellschaftsvertrag in Form eines Notariatsaktes.


5. Gesellschafterbeschluss

Sofern die Bestellung des/der Geschäftsführer(s) und die Vertretungsbefugnis (einzeln, gemeinsam, eventuell auch mit [organschaftlichen] Prokuristen) nicht schon im Gesellschafts­vertrag geregelt ist, erfolgt diese mit Gesellschafterbeschluss.


6. Bankbestätigung

Vor der Anmeldung ins Firmenbuch muss die Einzahlung des Stammkapitals auf das Gesellschaftskonto zur freien Verfügung der Geschäftsführung erfolgen. Das Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Die Hälfte davon muss in bar eingezahlt werden. Für alle neu gegründeten GmbHs gibt es das sogenannte "Gründungsprivileg" für maximal zehn Jahre. Das heißt, dass das Stammkapital auf 10.000 Euro beschränkt werden kann, wovon mindestens 5.000 Euro bar einbezahlt werden müssen.


7. Firmenbucheintragung

Folgende Beilagen brauchen Sie zur beglaubigten Firmenbucheingabe (auch der Antrag muss beglaubigt sein):
  • Gesellschaftsvertrag in notarieller Ausfertigung
  • beglaubigter Gesellschafterbeschluss über Geschäftsführerbestellung (Beglaubigung durch Notar oder Bezirksgericht)
  • Bankbestätigung
  • Musterzeichnung der Geschäftsführer (beglaubigt von Notar oder Bezirksgericht)
  • Erklärung der Neugründung bzw. Betriebsübertragung (NeuFö-Formular)

Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg:
Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch
Telefon: 0576014-343 DW 053, Fax: 0576014-343-297
Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at


8. Gewerbeanmeldung 

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos – es fallen keine Anmeldegebühren bei der BH an. Die Gewerbeanmeldung kann im Gründerservice der Wirtschaftskammer, bei der Bezirkshauptmannschaft des Firmensitzes oder online erfolgen. Sie benötigen dazu den Firmenbuchauszug. Das Gewerbe wird auf die GmbH angemeldet. 

Kontakt Wirtschaftskammer Feldkirch (kein Termin erforderlich):

Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: 05522 305 1144, gruenderservice@wkv.at

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:30 Uhr 

Kontakte bei den Bezirkshauptmannschaften
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung:

BH Bregenz, Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz, Telefon: 05574 49 51-0,
Christian Hinteregger: christian.hinteregger@vorarlberg.at
Ernestine Eder: ernestine.eder@vorarlberg.at

BH Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Martin Fetz, Telefon: 05572 308-0, martin.fetz@vorarlberg.at

BH Feldkirch, Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Martina Bickel, Telefon: 05522 35 91-0, bhfeldkirch@vorarlberg.at

BH Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Joachim Valasek, Telefon 05552 61 36-0, joachim.valasek@vorarlberg.at

Onlineanmeldung

Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung


9. Sozialversicherung der Selbständigen

Die bloße Stellung als Gesellschafter führt noch zu keiner Sozialversicherungspflicht. Ist ein Gesellschafter allerdings zugleich als Geschäftsführer der GmbH tätig, sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Beteiligung bis 25 %ASVG-versichert bei der ÖGK
Beteiligung >25 % bis <50 %bei Arbeitnehmerähnlichkeit: ASVG-versichert bei der ÖGK ansonsten GSVS-versichert bei der SVS
Beteiligungen über 50 %
GSVS-versichert bei der SVS
Sozialversicherung der Selbständigen
Schloßgraben 14
6800 Feldkirch

Tel: 050808-2029


10. Finanzamt

Innerhalb eines Monats ab der Gewerbeanmeldung ist beim zuständigen Finanzamt mittels des Formulars Verf 15 die Betriebseröffnung anzuzeigen. 
Bezirk Bregenz
Finanzamt Bregenz
Brielgasse 19
6900 Bregenz
Tel 05574-692

Bezirke Dornbirn, Feldkirch, Bludenz
Finanzamt Feldkirch
Reichsstraße 154
6800 Feldkirch
Tel. 05522-301 


11. Gemeinde/Stadt

Werden Arbeitnehmer beschäftigt, müssen Sie das der Gemeinde bzw. Stadt mitteilen (Kommunalsteuer). Es ist möglich, dass Ihre Gemeinde/Stadt aufgrund Ihrer Selbständigkeit Gebühren für Abfall und Wasser oder eine Tourismusabgabe einhebt. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt, ob zusätzliche Abgaben anfallen. 

12. Mitglied der Wirtschaftskammer

Sie sind ab der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied Ihrer Fachgruppe/Innung/Gremium der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Ihre Fachvertretung kümmert sich um die Branchenbelange und ist somit auch Ihre Interessenvertretung. Auch die Serviceabteilungen der Wirtschaftskammer (Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft, Förderservice etc.) stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Grundumlage (der jährliche Beitrag) variiert je nach Branche.

Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
Tel: 05522 305-0
www.wkv.at 


13. Österr. Gebietskrankenkasse (ÖGK)

Sie müssen Mitarbeiter vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals GKK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über www.elda.at oder direkt bei einer Servicestelle der ÖGK. 


Achtung:

Im Zuge Ihrer Gründung erhalten Sie oft Aussendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse wie z.B. Branchenbücher. Diese Angebote sind häufig irreführend und nicht als solche zu erkennen. Oft wird der Eindruck vermittelt, dass es sich um eine Eintragungsgebühr in ein öffentliches Register handelt oder ähnliches. In dem Glauben, dass dies Vorschrift sei wird leider oft tatsächlich gezahlt. Viele dieser Anbieter haben ihren Sitz im Ausland. Erfahrungsgemäß sind die Chancen, einen einmal bezahlten Betrag zurück zu erhalten, sehr gering. Darum:

  • Nicht sofort zahlen, wenn etwas unklar oder auffällig ist.
  • Prüfen Sie bei jeder Zusendung, ob es sich um eine Pflichtveröffentlichung oder um ein bloßes Angebot handelt (das Kleingedruckte lesen).
  • Bei Unklarheit wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wirtschaftsrecht, Tel. 05522-305-1122.