Förderungen

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18.10.2023

Gründer- und Jungunternehmer-Beratungsförderung

Förderung für betriebswirtschaftliche Beratung

Eine gute Planung erleichtert Ihre Entscheidung für den Schritt in die Selbstständigkeit, hilft bei der Finanzierung Ihrer Geschäftsidee und gibt Ihnen Orientierung beim Aufbau Ihres Unternehmens.

Die „Gründer- und Jungunternehmer-Beratungsförderung“ der Wirtschaftskammer Vorarlberg, des Landes Vorarlberg und des BMAW unterstützt Sie dabei. Ein Unternehmensberater begleitet Sie bei der Erstellung Ihrer kaufmännischen Planung sowie bei der Entwicklung Ihres jungen Unternehmens.

Was wird gefördert?
Unterstützung bei der Entwicklung des betriebswirtschaftlichen Unternehmenskonzepts

Wer wird gefördert?
Gründer, Jungunternehmer und Betriebsübernehmer, die

  • während der letzten 5 Jahre vor Gründung/Übernahme nicht selbständig waren und
  • Mitglieder der Vorarlberger Wirtschaftskammer sind bzw. werden.

Wieviel wird gefördert?

  • Betriebswirtschaftliche Konzeptberatung:  75 % des Netto-Beratungshonorars, max. EUR 2.300
  • Weiterführende Anschlussberatung: 75 % des Netto-Beratungshonorars, max. EUR 500
  • Die Förderung kann bis 3 Jahre nach der Gründung/Übernahme beantragt werden.
  • Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Beraters gestellt werden. 

» Förderantrag
» Förderrichtlinie
» Infos/Downloads für Berater:innen


Förderungen in Vorarlberg

Informationen über mögliche Förderungen

Es gibt Förderungen für Gründer:innen und Betriebsübernehmer:innen aber auch für bestehende Unternehmen auf Bundes- oder Landesebene.

Je nach Situation stehen unterschiedliche Fördermodelle zur Verfügung.

Das Förderservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg unterstützt Sie gerne, mögliche Förderungen für Ihre konkrete Unternehmenssituation zu finden. 

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